

Italien ist Mitglied der Europäischen Union und Unterzeichner des Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Euorparates. Deutsche Staatsangehörige benötigen daher für die Einreise nur einen gültigen oder seit höchstens 1 Jahr ungültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Grenzkontrollen werden nur noch ausnahmsweise durchgeführt, da Italien Mitglied des Schengener Abkommens ist.
Kinder und Jugendliche
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Ferner dürfen unter 16-Jährige einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteiles eingetragen sind. Die Einreise mit einem für Kinder ausgestellten Kinderausweis wird ebenfalls gewährt. Alleinreisende Minderjährige sollten zudem eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten mitführen.
Zollbestimmungen
Für das Reisegepäck gibt es keine Beschränkungen abgabenrechtlicher Art für Angehörige aus EU-Mitgliedsländern für zu privaten Zweck mitgeführte Waren. Artikel, die ausschließlich dem Eigenbedarf dienen, können problemlos mitgeführt werden. Hinsichtlich Tabakwaren und alkoholischen Getränken gibt es bestimmte Richtmengen für den Eigenbedarf: So dürfen maximal 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Rauchtabak ohne Weiteres mitgeführt werden. Ferner gelten maximal 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse (Campari, Sherry etc.), 110 Liter Bier, 90 Liter Wein und davon höchstens 60 Liter Schaumwein als Eigenbedarf. Für Minderjährige gibt es keine Steuerbefreiung für Spirituosen und Tabakwaren.
Arbeiten in Italien
Die Einreise nach Italien erfolgt mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis (siehe Einreisebestimmungen Italien). Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung ist für deutsche Staatsangehörige nicht notwendig, kann aber in gewissen Fällen (bei bestimmten gesellschaftlichen Aktivitäten) nützlich oder erforderlich sein. Die Beantragung einer solchen permesso di soggiorno erfolgt bei der zuständigen Polizeistelle (Questura) an Ihrem Wohnort. Mit der Aufenthaltsgenehmigung kann dann die Ausstellung eines libretto di lavoro (für unselbständig Erwerbstätige) beantragt werden. Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt gibt es für EU-Bürger nicht.
Medizinische Hinweise
Impfungen
Es existieren keine Impfvorschriften für die Einreise nach Italien. Empfehlenswert ist es jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Bei besonderer Exposition ist es zudem ratsam, einen Impfschutz gegen Hepatitis A (besonders in südlichen Landesteilen) und B zu haben.
Medizinische Versorgung
Empfehlenswert ist es, vor Reiseantritt ein Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die im Bedarfsfall beispielsweise auch einen Rücktransport nach Deutschland abdeckt. Als Nachweis des Versicherungsschutzes ist bei der Behandlung im Ausland die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die bei der Krankenkasse in Deutschland erhältlich ist, vorzulegen.
Währung
Währung in Italien ist der Euro.